Generalversammlung als oberstes Gremium der IGRP
Die ordentliche Generalversammlung (GV) findet jährlich im ersten Quartal des Jahres statt. Im ersten Teil findet eine fachliche Fortbildung und im zweiten Teil die GV statt. Die Einladung mit Traktandenliste wird den Mitgliedern drei Wochen im Voraus verschickt. Anfragen an die GV müssen acht Wochen vor der GV schriftlich bei der Präsidentin sein.
Eine ausserordentliche GV kann der Vorstand jederzeit einberufen. Er muss sie einberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich und mit Angaben der Traktanden verlangt. Die Frist für die Zustellung der Einladung mit Traktandenliste zur ausserordentlichen GV beträgt sechs Wochen. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der GV:
- Jahresbericht/ Jahresrechnung, Budget und Mitgliederbeiträge
- Wahl des Vorstands und Präsidiums
- Anpassung Statuten
- Beschlüsse fassen über Anträge der Mitglieder
- Verwendungszweck oder Auflösen des Vermögens
Alle Teilnehmende, ob nun als Einzel- oder Kollektivmitglied, verfügen über eine Stimme. Pro Kollektivmitglied können maximal fünf Stimmen gezählt werden. Eine Stellvertretung ist nicht vorgesehen. Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das einfach Mehr der anwesenden Stimmen. Statutenänderungen benötigen eine 2/3 Mehrheit.